Unser Arbeitszeitgesetz (ArbZG) stammt aus dem Jahr 1994, also dem ,Prä-Internet, -Mobiltelefon und Cloud-Zeitalter‘, und wird daher kaum mehr den geänderten Möglichkeiten und Bedürfnissen unserer digitalen Zeit gerecht. So sehen Arbeitgeber die Chance, feste Arbeitszeitrege- lungen zunehmend festen Zielvorgaben unterzuordnen und der Arbeitnehmer empfindet durchaus einen Vorteil darin, seine Arbeitszeiten entsprechend seinem individuellen Lebensrhythmus selbst anzupassen.

Und während der Gesetzgeber abwartet (und die Gewerbeaufsichtsämter sich zurückhalten) bleibt der Wunsch nach mehr Arbeitszeitflexibilisierung am Personal- bzw. Gesundheitsmanagement hängen, die sich – unabhängig des rechtlich Machbaren – mit der Frage konfrontiert sehen:

Was ist eigentlich noch gesund?

  • Zwischen Anwesenheit und „Arbeit unter Palmen“: Ab wann sind immer flexiblere Arbeitszeiten für die Gesundheit schädlich und unter welchen Umständen sind sie motivierend? Und (wie) kann das gesteuert werden?
  • Zwischen 1994 und 2017: Zweck des ArbZG ist der Gesundheitsschutz des Arbeitnehmers. Wie müsste das Gesetz angesichts der Veränderungen sinnvollerweise geändert werden?
  • Zwischen Kontrolle und Selbstorganisation: Bisher schreibt uns der Gesetzgeber vor, welche Arbeitszeiten für uns gesund sind. Könnte das nicht jeder selbst für sich entscheiden?

Diskutieren Sie mit Ihren Fachkollegen/Innen aus den Bereichen HR und Management sowie mit den anwesenden Referentinnen über deren Strategien, Ideen und Erfahrungen.Absatz

Wir freuen uns sehr, dass wir für diese Veranstaltung Martin Fink, Partner / RA & Fachanwalt für Arbeitsrecht, Beiten Burkhardt Rechtsanwaltsgesellschaft mbH sowie 􏰌Markus Schropp, Leiter Betriebliches Gesundheitsmanagement Konzern, Schuler AG / Göppingen gewinnen konnten. An beide ein herzliches Dankeschön bereits an dieser Stelle.

Zur Veranstaltung laden wir Sie am Donnerstag, 11. Mai 2017, 18 Uhr ins Haus unseres Kooperationspartners FOM Hochschule herzlich ein und freuen uns auf Ihr Kommen!