Die zunehmend gebräuchliche „m/w/d“ Abkürzung hat viel Stirnrunzeln nach sich gezogen, vom „Genderwahnsinn“ war gar die Rede. Auf wen dieses „d“ jedoch zutrifft, der mag – sich bisher als Außenseiter sehend – nun wertgeschätzt und mehr in unserer Gesellschaft angekommen fühlen.  

Parallel ein ganz anderer Fall, aber mit gleicher Intention: Wurden bisher keine Mehrabeitszeitzuschläge für Teilzeitbeschäftigte gewährt, so hat sich der Zehnte Senat von dieser Auffassung nach langer Zeit verabschiedet. Der Grund? Diskriminierung! Ab sofort wird auch hier einer Minderheit gleiche Rechte wie der Mehrheit eingeräumt. 

Die beide beispielhaften Fälle aus der jüngeren Vergangenheit zeigen, welche unmittelbare Auswirkung eine Gleichmachung nicht nur auf unser bewusste(re)s Miteinander, sondern auch auf unsere Arbeit im Personalmanagement – mit den entsprechenden arbeitsrechtlichen Konsequenzen – hat. Und die uns regelmäßig auf den Tisch fallenden Fälle zum AGG zeigen, welch mühsames Prozedere es ist, Rechte und Privilegien gleich(er) zu verteilen.

Daher wollen wir dieses Mal die Frage diskutieren: Wann diskriminieren wir? Wann machen wir (unnötig …) gleich? 

GRUNDGEDANKEN ZUM THEMA DISKRIMINIERUNG: Was ist (un-)bewusste Diskriminierung? Was ist (übertriebene) Gleichmachung? 

DAS RINGEN UND DIE ERRUNGENSCHAFTEN: Gleichstellung von Mann & Frau (wir arbeiten immer noch daran …), das Coming-out am Arbeitsplatz (zumindest einfacher …) und wie ist der Stand der Dinge in Bezug auf das Kopftuch? Ziel ist es, immer zuerst auf den Menschen „dahinter“ und seine Kompetenzen schauen, statt auf das, was ihn vermeintlich „ungleich“ macht. Warum fällt das uns oftmals schwer? 

WIR SIND ALLE GLEICH: Sind wir erst angekommen, wenn wir keine Unterschiede mehr machen? Und ist das überhaupt möglich? 

FREIHEIT DES EINZELNEN ODER DER MEHRHEIT? Gibt es Fälle, in denen Einschränkungen ertragen werden müssen? Kann es legitim sein, dass die Mehrheit mehr Rechte hat? 

OPFERROLLE UND BEWUSSTSEINSSCHAFFUNG: Was passiert, wenn unbewusste Einstellungen und Vorurteile jeweils anders empfunden werden?

DIE GESELLSCHAFT, DIE WIR WOLLEN: Was sagt es über eine Gesellschaft aus, wenn sie es sich erlaubt, auf die Befindlichkeiten des Einzelnen achtzugeben? Schränkt es sie ein oder ist dieses Ziel Grundlage für Gerechtigkeit, Weiterentwicklung und Offenheit? 

ZEITGEIST: FRÜHER, HEUTE MORGEN: In der Antike gehörte Homosexualität zum Alltag, im Mittelalter wurden Homosexuelle verbrannt, heute heißt es:„Ich bin schwul und das ist gut so“. Jeder Zeitgeist spült andere Benachteiligungen und Herabwürdigungen hervor oder wieder zurück. Ist Gleichmachung für uns ein steter Lernprozess?

PRIVILEGIEN AUFGEBEN ODER VERTEILEN: Geben wir Privilegien auf, wenn wir sie weiter aufteilen? 

Diskutieren Sie mit Ihren Fachkollegen/Innen aus den Bereichen HR und Management, dieses Mal in Form eines World-Cafés. 

Dazu laden wir Sie am Donnerstag, 11. Juli 2019, 18.00 Uhr im Hause unseres Kooperationspartner Beiten Burkhard Rechtsanwaltsgesellschaft herzlich ein. Die Einladung geht wie immer persönlich an Sie zu. Bei Fragen bzw. Interesse an einer Teilnahme wenden Sie sich an info@management-meetings.de.

Wir freuen uns auf Ihr Kommen!