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die HR-Fachworkshops

Wenn die Leistung nicht stimmt:

Der Umgang mit sog. »Low Performern«

Eine Kündigung wegen sog. Minderleistung ist in unserem Rechtssystem nahezu unmöglich, besonders, wenn eine ganze Zeit lang über die Minderleistung eines Mitarbeiters hinweggesehen und ein Gespräch oder gar eine notwendige Abmahnung aufgeschoben wurde.

Denn der Arbeitnehmer schuldet grundsätzlich keinen Erfolg seiner Tätigkeit, sondern nur ein Bemühen im Rahmen seiner Fähigkeiten - wird also nicht am Maßstab der Allgemeinheit gemessen. Die Beweislast liegt indes beim Arbeitgeber.

Welche personalpolitischen und arbeitsrechtlichen Schritte sind im Umgang mit »Low Performern« notwendig bzw. möglich?


Der Tagesworkshop findet am 29. Juni, 9-17 Uhr in München.


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